Verkäufer einer Whg ist insolvent. Whg. hat Baumängel. Kaufpreis zu 95% bezahlt
vom 7.12.2014
100 €
Historischer Preis
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Als wir in diese Wohnung 08/2007 einzogen, wurde sie vom Verkäufer/Architekt übergeben, ein Wohnungsabnahmeprotokoll mit ersten Mängelpunkten wurde erstellt. ... Schuldner im Insolvenzverfahren Januar 2014 ein Schreiben erhalten, in welchem er ankündigt, vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung">§ 323 (1) BGB</a> zurückzutreten/zu kündigen.