Selbstständigkeit-Gründungszuschuss
Meine Frau ist ebenfalls als Arbeitnehmer beschäftigt. ... Zitat: "Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. " Jetzt meine Frage: Wenn ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag kündige/kündigen lasse und als Arbeitslos gemeldet bin und dann meine "nebenberufliche Selbständigkeit" in eine "hauptberufliche Selbständigkeit" umwandle, stehen mir dann auch der Gründungszuschuss sowie das Arbeitslosengeld zu? ... Oder kann ich zumindestes Zuschüsse für Weiterbildungen beantragen?