Ich bin 42 Jahre alt und war von 1998 bis 4.6.2007 privat krankenversichert. Meine Einkünfte im Jahr 2007 haben die Jahresentgeltgrenze von 45594,04 überstiegen. Seit dem 1.5.07 bin ich arbeitslos.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.10 oder 31.12 2017 vereinbaren. Darin soll festgelegt sein, dass eine Abfindung im Januar 2018 gezahlt wird. In 2018 plane ich eine Auszeit ohne Gehalt und wahrscheinlich auch begrenztem ALG.
Vorgescgichte: - 1990 Ankunft in die BRD - 1990 Aufnahme des Studiums (Aufenthaltsbewilligung) - 1990-2000 Aufenthaltsbewilligung - 6 Monaten Aufenthaltgestattung - 1 Jahr Duldung - 3 Jahre Aufenthaltsbefügnis - Zeit November 2005 Aufenthaltserlaubnis 25 Abs 3 - Wohne mit Schwester Mietfrei - Arbeite zeit 2 Monaten Frage: Was ist möglich Einbürgerung oder Niederlassungerlaubnis. Vielen Dank Mit freunlichen Grüßen Amac
Guten Tag, der Sachverhalt: Wir sind seit 8 Jahren Mieter eines Hauses mit Garten, Baujahr ca. 1965. Das Haus war bei Einzug mehr verwahrlost als abgewohnt. Wir hatten es jedoch aufgrund der Umgebung ausgewählt und Investitionen für unsere Zielvorstellung eingeplant.
Hallo ich bin seinmai 2005 bei der PKV, leider wurde ich zum 30.06 gekündigt( hatte aber bis dahin schon die PKV Grenze für 2008 erreicht). Ich habe mich zuerst Arbeitslos gemeldet und ende Juli wieder abgemeldet weil ich mich als Freiberufler selbständigt machen wollte.Die Gewerbe wurde auch noch im Juli angemeldet. Inzwischen habe ich aber ein TOP Angebot wieder als leitender Angestellter zu arbeiten.
Guten Tag, mein Lebensgefährte arbeitet seit 17 Jahren in einer Firma als Lagerarbeiter (mittlerweile Gruppenleiter, vorher 5 Jahre als komissionarischer Lagerleiter). Er hatte vor 7 Jahren einen Arbeitsunfall, bei dem er durch einen Sturz von der Leiter einen Wirbel gebrochen hatte und ca. 9 Wochen krankgeschrieben war. Nun hatte er einen Arbeitsunfall, bei dem er sich das Handgelenk 2-fach gebrochen hat.
Guten Tag, wir wollen eine einvernehmliche Regelung über einen Ehevertrag treffen. (Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche, etc.)Dabei ist uns ein Punkt nicht ganz klar: --> Steht Person "F" im Falle einer Scheidung Aufstockungsunterhalt zu? --> Wenn ja, in welcher Höhe?
Sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber die Beitragszahlung für die ges. Krankenversicherung auf Rentenzahlungen aus Lebensversicherungen ausgedehnt. Können Sie mir sagen, ob die von mir 1981 abeschlossene Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung auch darunter fällt.