EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 VERSUS § 651 f BGB
Mein Laien-Sachverstand sagt mir jedoch, dass beide Ansprüche nebeneinander geltend gemacht werden können, ich habe die EU-Fluggastrecht-VO so verstanden, dass diese mir eine pauschale Zahlung (je nach Entfernung und Verspätung) gewährt, während §§ 651 c ff BGB mich für entgangenen Urlaub, nicht genutzte Nächte im Hotel usw. entschädigen sollen.