Grund Fälligstellung zu dem Datum rückständiger Pacht,die Absprache gemäss mangels Umsatz 24 Monate nicht gezahlt worden ist,da Betrieb nach 2 jährigem Leerstand nun weiter aufrecht erhalten bleiben sollte.Mit Räumung soll auch die private Wohnung im Haus, die mit extra Miete bezahlt worden ist, zu dem Termin geräumt werden,obwohl die Familie 2 schulpflichtige Kinder hat.Ist dies so kurzfristig zu verlangen, wenn kein Ersatz gefunden wird so schnell? ... Die Inhaberin wird nun zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, damit das Verfahren den einzigen Gläubiger, den Verpächter, informiert.Forderung liegt bei 24 x 2700 EURO + MWST und ca. 10000 EURO erstmals mit Kündigung zur Kenntnis gegebener Nebenkosten aus den Jahren 2002 und 2003.