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325 Ergebnisse für handwerker erhalten haus

Prüfung Kaufvertrag Immobilie Denkmalschutz Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit
vom 7.1.2014 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten ein Haus kaufen und haben den Kaufvertragsentwurf vorliegen. ... Der Makler hat die Berechnung von uns nicht erhalten. ... Handwerker) wegen eines Mangels oder Schadens am Vertragsobjekt zustehen. 2.
Renovierungskosten bei Auszug
vom 24.1.2007 50 € Historischer Preis
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Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitsreparaturen fachmännisch und innerhalb der Renovierungsfristen durchgeführt worden sind. 5.Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder einer späteren Vornahme länger zurückliegen als: bei Küche, Bad bei allen anderen Räumen 6 Monate mit 20 % 6 Monate mit 10 % 10 Monate mit 30 % 12 Monate mit 20 % 14 Monate mit 40 % 18 Monate mit 30 % 18 Monate mit 50 % 24 Monate mit 40 % 22 Monate mit 60 % 30 Monate mit 50 % 26 Monate mit 70 % 36 Monate mit 60 % 30 Monate mit 80 % 42 Monate mit 70 % 34 Monate mit 90 % 48 Monate mit 80 % 54 Monate mit 90 % Weist der Mieter binnen 2 Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlages durch den Voranschlag eines anderen Malerfachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach, so ist dieser maßgebend, es sei denn, dass dieser Handwerker die Ausführung der Arbeiten ablehnt. ... Fliesen Besenreine und beräumte Übergabe von Boden, Keller und anderen Nebenräumen Übergabe sämtlicher Schlüssel ( Haus-, Wohnungs-, Briefkasten-, Keller-, Boden- und Zimmertürenschlüssel) Sonstige Vereinbarungen des Mietvertrages sind zu beachten! ... Bisher haben wir keine Antwort erhalten.
Tapezierfähigkeit - Schönheitsreparaturen - Übergabetermin
vom 4.11.2004 20 € Historischer Preis
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Die nächsten Arbeiten sind spätestens in dem Kalenderjahr nach Fristablauf auszuführen.“ Desweiteren heißt es in Nr. 5 Abs. 4 AVB: „Läßt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung (besonders gut erhaltener Anstrich u.ä.) eine Verlängerung der im Fristenplan vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung der Wohnung eine Verkürzung der Frist, ist die Vermieterin auf Antrag des Mieters verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen, die Fristen des Fristenplans bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.“ Schließlich in Nr. 7 Abs. 8 AVB: „Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in einzelnen Räumen noch nicht fällig, so hat der Mieter an die Vermieterin die später zu erwartenden Kosten bei Beendigung des Mietverhältnisses zeitanteilig zu zahlen. ... Nur zum Hintergrund: Wir möchten unbedingt die Erfahrungen vermeiden, welche Bekannte in unserem Haus bei ihrer Kündigung vor einigen Monaten machten: Da der Hauseigentümer die Wohnungen vermutlich in Eigentumswohnungen umwidmen möchte, versucht er, auf Kosten der Mieter umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu lassen. ... Ergebnis war die Ausführung der Arbeiten durch einen Handwerker, was Kosten von mehreren tausend Euro verursachte.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2.
Prüfung des Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung
vom 3.6.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Vorbemerkung a) Grundbuchstand Frau xxx ist als Alleineigentümer des nachfolgenden Wohnungseigentumsrechts eingetragen: Grundbuch von xx: xx/xx Miteigentumsanteil an dem Grundstück xx verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus xx mit sämtlichen dazugehörenden Räumen, die im Aufteilungsplan mit Nr. x bezeichnet ist. ... Die Gefahr von Brand-, Elementar- und Wasserschäden bleibt jedoch bis zur Übergabe beim Veräußerer, welcher bis zur Übergabe die erforderliche Sorgfalt und die bisherige Verwendbarkeit des Vertragsgegenstandes aufrecht zu erhalten hat. ... Im Übrigen tritt der Veräußerer, aufschiebend bedingt mit Eigentumsänderung, alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche wegen Sachmängeln des Bau-werks gegen die am Bau bzw. einer Renovierung beteiligten Baufirmen, Handwerker, Lieferanten und Planer an den Erwerber ab, der die Abtretung annimmt.