Prüfung Wohnraummietvertrag, Mietvertrag prüfen
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution auch wegen noch nicht fälliger Forderungen, z.B. zu erwartender Betriebskostennachzahlung, in angemessener Höhe zurückbehalten. 5. ... Im übrigen kann er mit Forderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.