hallo lieber anwalt, mein freund, der bei mir in deutschland lebt, ist schweizer staatsbürger und hat drei unterhaltsberechtigte kinder, die bei ihren müttern in der schweiz leben. für die zwei kinder aus erster ehe muß er (theoretisch) monatlich ca. 850 € (umgerechnet), für das kind aus 2. ehe ca. 350 € zahlen. da bei einem durchschnittlichen monatsgehalt von 1.300 € diese beträge nicht aufzubringen sind, zahlt er pro kind 100 € pro monat (mehr geht einfach nicht), den rest zahlen die entsprechenden jugendämter an die kindesmütter. da hier dringend etwas passieren muß (die schulden erhöhen sich monatlich um knapp 1.000 €), würde ich gern wissen, was und vor allem wo (d oder ch) getan werden muß, um die unterhaltsbeträge zu reduzieren. ist es zweckmäßig, einen anwalt in der schweiz damit zu beauftragen oder doch eher in deutschland?