Was bedeutet ein alleiniges Nutzungsrecht gemäß Teilungserklärung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Meine Frage: Wenn die Stadt die Leuchtreklame erlaubt, wie in der Teilungserklärung gefordert, muss ich zusätzlich zur Teilungserklärung von August 1978 einen zustimmenden Beschluss der WEG für das Anbringen meiner Leuchtreklame einholen oder reicht die Ergänzung durch den Bauherrn von 1978 aus? ... Nochmal zu meiner Frage: Benötige ich die Zustimmung zum Anbringen meiner Leuchtreklame an der Wand oder erübrigt sich das Fragen durch die Erlaubnis zur Nutzung als Werbefläche in der Teilungserklärung von 1978?