Verbindlichkeiten, die aus der Anschaffung, Herstellung, Bewirtschaftung, Instandhaltung oder Instandsetzung des privilegierten Vermögens entstanden sind, bleiben bei der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens ebenso außer An-satz, wie die in Abschnitt 2. und 4. genannten Ansprüche und Verbindlichkeiten und das zum Erwerb und Errichtung und Darlehensgewährung eingesetzte Eigenkapital. 5. Verfügungen von Todes wegen 5.1 Unter der Voraussetzung, dass unsere Ehe dann noch besteht, setzen wir uns durch Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein. ... Kann oder will der genannten Vormund das Amt nicht annehmen oder scheidet er vorzeitig aus, ist Ersatzvormund der Vater der Ehefrau, Herr xxxxxxxxxxxx, weiter ersatzweise die Brüder der Ehefrau, Herr xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, ersatzweise Herr xxxxxxxxxxxxx, sämtliche wohnhaft in xxxxxxxxxxxxxxx.