Kündigung einer "verbilligt überlassenen" Wohnung, bzw. Mieterhöhung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Habe einer Bekannten vor 8 Jahren eine 100m2 Wohnung für €400,- überlassen. ... Meine darlehensgebende Bank erwartet, dass ich für die Wohnung die "ortsübliche " Miete erhalte, das wären €1100,00 bis €1300,00 Kann ich den "Mietvertrag" kündigen, die Miete erhöhen?