Änderung der Teilungserklärung bezügl. Wohnfläche
vom 8.2.2010
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
In unserer jetzigen Teilungserklärung von 1973 sind also alle Balkone und Terrassen nicht enthalten. ... Die Fragen : 1)Ist es überhaupt möglich eine Teilungserklärung „umschreiben“ zu lassen – Balkone/Terrassen mit aufnehmen ?