Im Zeitraum zwischen circa 2004 und 2010 hatte ich eine langwierige zahnärztliche Behandlung (Kronen, Implantate, Kronen, künstlicher Kieferknochenaufbau etc. pp.) zu durchleben. ... (Ist ja in der Logik per se für mich klar, ich schließe ja auch keine Sondertarife für Kardiologen, Urologen etc. ab – weshalb also extra was für den Zahnarzt, sofern es nicht über die gesetzlichen gültigen Leistungen hinaus geht) Salopp formuliert fühle ich mich verarscht; aufgrund fehlender Zähne bzw. eines neuen anstehenden Zahnersatzes i.H.v. rund 3000 Euro (medizinische Behandlung und Kosten Prothesen) kann ich nicht mehr den Einstieg in ein neues Berufsleben gehen; eine Härtefallregelung nach SGB greift in diesem Fall nicht und wird durch die Sozialversicherer nicht getragen. ... Wie blöd muss man als Versicherungsnehmer sich selbst aus dem mit einem der teuersten Bereich der medizinischen Versorgung zu kicken, um eventuelle Behandlungen selbst zu bezahlen zu müssen.