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207 Ergebnisse für vertrag umzug zurück frage

Mobbing und Kündigungsfrist
vom 27.12.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe mich innerhalb des Gesprächs kurz zurück gezogen und der psychische Druck, der seit Wochen auf mich lastete, wirkte sich als "Unwohlsein" und Magenkrämpfe aus und ich musste mich mehrfach übergeben. ... Meine Fragen sind: Welche Kündigungsfrist liegt hier rechtlich vor bzw. ab wann beginnt die Kündigungsfrist rechtlich zu laufen? ... HÄtte ich dies vorab gewusst, hätte ich die Stelle nie angenommen und auch keine Kosten für Umzug und Zweitwohnung auf mich genommen.
Schönheitsreparaturen: Laminatboden abziehen
vom 11.9.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Am 05.08.2006 wurde ein Übergabeprotokoll von der Hausverwaltung geschrieben, das ich mit einem ergänzendem Übergabeprotokoll (weitere Mängel, durch Mieter festgestellt) am 12.08.2006 unterschrieben zurück gesandt hatte. ... Die Hausverwaltung meint zu dem, dass sie nicht weiß ob der Boden fachmännisch verlegt ist und zu dem schon 2-3 Jahre in der Wohnung liegt (in Wirklichkeit aber erst seit Angfang 2006). des weiteren steht im Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen: "(2)... sofern der Grad der Abnutzung keine andere Zeitfolge erfordert, werden die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in folgenenden Zeitabständen erforderlich sein: ... (3) Der Mieter ist auch zur Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturendurchzuführen, wenn die Voraussetzung der Ziffer (2)seit Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen gegeben sind ... §12 Der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßiger Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet." -------------------------------------- Nun zu meinen Fragen: - Muss ich den Laminatboden entfernen und die Türen verlängern bzw neue kaufen?
Kündigung einer Rückzahlungsvereinbarung durch beauftragen RA
vom 11.1.2006 30 € Historischer Preis
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Im Zuge unseres Umzuges mußten wir uns auch um eine neue Küche bemühen, da wir die "alte" zum einen nicht mitnehmen konnten (Eigentum des Vermieters) und uns zum anderen in der neuen Wohnung keine zur Verfügung stand. ... Die vor mir liegende Vereinbarung darf ich in den wesentlichen Punkten wie folgt zitieren: --------------- ".....dass ich mich dazu verpflichte....den geliehenen Betrag in Höhe von EUR 4.000,- zurück zu zahlen. ... Nun meine Fragen: 1.