Gültigkeit eines Mietvertrages
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Wir übergaben die Angelegenheit dann einer Anwältin des Mietervereins die nocheinmal ein Schrieben mit der Ausdrücklichen Kündigung des Vertrages unsererseits an die Hausverwaltung schickte. Die Hausverwaltung antwortete mit einem Schreiben in dem Sie erneut darauf verwies, das der Vertrag nach wie vor bestehen würde und wir auch nach wie vor die Miete zahlen müssten. ... Meine Frage ist nun, ist der Mietvertrag aufgrund der Tatsache, dass einer der Unterzeichner einen negativen SCHUFA -Eintrag hat nichtig oder hat Sie somit nur das Recht den Vertrag anzufechten?!