PC-Kauf, defekt, Umtausch-Gerät defekt, Geld zurück?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Der Austausch wurde vom zuständigen Verkäufer schriftlich "1:1 31.07.2010 - seine Unterschrift" auf der Rechnung vom 28.05.2010 vermerkt. ... Da ich nun erneut einen hohen Aufwand bei der Deinstallation von zahlreichen Programmen, dem Sichern dieser Programme mit den zahlreichen Daten, dem Abbau des Rechners sowie der Rückgabe des Rechners beim Händler haben werde, lauten meine Fragen an Sie folgendermaßen: 1.) ... Kann ich als Kunde ein mögliches Angebot zur Reparatur dieses (mittlerweile zweiten) HP-Rechners verweigern, da ich den Rechner für gewerbliche Tätigkeiten benötige und keine langen Wartezeiten bis zur Rückgabe des Rechners (möglicherweise erst in einigen Wochen...) akzeptieren kann. 3.)