Körperverletzung durch Türsteher
vom 22.6.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Polizei und Krankenhaus waren sofort da, es wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn aufgenommen,und der Krankenwagen hat mich ins Krankenhaus gebracht.Da hat den Arzt festgestellt ,daß es kein Nasenbruch war sondern Schwellung.