Erstbesuch und (zu hohe) Kostenvorschussrechnung ?
vom 1.11.2007
20 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Guten Tag, aufgrund eines anwaltlichen Schreibens meiner Frau (wir leben seit 3 Monaten in Trennung) hatte ich einen Erstbesuch bei einem Fach-RA für Familienrecht. ... Vorab, es handelt sich um eine Kostenvorschussrechnung, die wie folgt lautet. 683,80 EUR - 1,3 Geschäftsbebühr §§2,13 RVG, Nr.2300 VV 20,00 EUR - Post & Telefonpauschale 133,72 EUR - MWSt ---------- 837,52 EUR Brutto Als Kostenvorschuss wurde die Unterhaltsforderung der Gegenseite in Höhe von EUR 946,00 mtl. zu Grunde gelegt. ( Jahreswert EUR 11352.- ) Nun zu meiner Frage: Ist es in meinem Fall üblich, eine Kostenvorschussrechung in derartiger Höhe für eine Beratung mit Vertretung (Schreiben an gegnerischen RA) zu erhalten ?