Kindesunterhalt nach RegelbetragVO
vom 22.1.2010
50 €
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. ________________________________ Klage & Urteil Die Anwältin der Tochter und Kindesmutter beantragte im Jahr 2001 vor Gericht: "Der Beklagte soll ab xx.2001 monatlich den jeweiligen Regelbetrag für die jeweilige Altersstufe nach der jeweils geltenden Regelbetragsverordnung für den Westteil der Bundesrepublik zahlen.