Guten Tag es geht um den Verkauf einer Denkmalgeschützten Immobilien in Frankfurt Zum Sachverhalt: Ich habe mir im Mai vergangenen Jahres ein denkmalgeschütztes Haus das von einer Immobiliengesellschaft zum Verkauf angeboten wurde (das Haus steht immer noch bis zum heutigen Tag im Internet zum Verkauf) in der Nähe von Frankfurt angeschaut. ... Das hat es auch bis heute getan- ich bekam alle Unterlagen, konnte den Schlüssel haben, wenn ich mit Handwerkern ins Haus wollte um Angebote für verschiedene Gewerke mir machen zu lassen etc. ... Laut BGB heisst es ja wie folgt: Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen nach den §§ 280 I, 241 II, 311 II Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist aber ausnahmsweise möglich, wenn der Vertragspartner aufgrund der Vertragsverhandlungen sicher annehmen konnte, dass es zum Vertragsschluss kommen wird und er im Vertrauen darauf Aufwendungen getätigt hat – die andere Partei aber später ohne triftigen Grund doch keinen Vertrag mehr abschließen wollte. 6.