Kaufvetrag Grundstück prüfen
vom 4.9.2014
60 €
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Vorbemerkung Der Verkäufer ist bzw. wird als Eigentümer u.a. folgenden Grundbesitzes im Grundbuch des Amtsgerichts *** - 3 - Der Notar hat das Grundbuch am heutigen Tage einsehen lassen und dabei festgestellt: Abteilung I: Im Grundbuch ist derzeit noch Frau Elen Z. geborene *** eingetragen. ... Außerhalb des Grundbuches bestehen nach den Angaben des Eigentümers keine Belastungen und Beschränkungen, auch keine Bindungen nach dem Wohnungsbindungsoder Wohnungsförderungsgesetz oder dem Denkmalschutzgesetz. ... Dies gilt insbesondere für etwaige Eigentümergrundschulden sowie Ansprüche auf Rückabtretung von Grundschulden.