zu bewohnen, quasi durch eine Art Gewohnheitsrecht, Mieterstatus erworben haben kann, obwohl er nie einen Mietvertrag unterzeichnet hat und die mündliche Vereinbarung zu diesem mietfreien Wohnen mit einer Person geschlossen wurde, die dazu rechtlich gar nicht befugt gewesen ist, weil sie zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Immobilie war! ... Könnte der jetzige Bewohner sich rechtlich erfolgreich auf den Tatbestand eines Mietverhältnisses berufen (und sich erfolgreich weigern auszuziehen), obwohl niemals ein Mietvertrag abgefasst wurde und er nie mit der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerin zu tun hatte – etwa aus dem Tatbestand des "guten Glaubens", in der alten Dame die Eigentümerin vor sich zu haben, da sie die Schlüssel des Objekts innehatte und ihm stets die Rechnungen (für Wasser, Müll, etc.) zukommen ließ?