Da es lediglich an einer Ecke war und gemäß Mietvertrag vereinbart ist, dass kleine Instandsetzungen bis 80 EUR bzw. im Gesamtjahr 320 EUR durch den Mieter auszuführen sind, gab ich dem Mieter den Rat, ein Antischimmelmittel für <10 EUR im Baumarkt zu erwerben und an den entsprechenden Stellen zu verwenden. ... Im Mietvertrag mit dem Mieter sind folgende Paragraphen zum außerordentlichen Kündigungsrecht sowie zur Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume vereinbart: § 3 Punkt 1: „Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maß verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlasst." § 8 Punkt 2: „…Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und für Reinigung und Lüftung zu sorgen." §13 Punkt 4: „Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. ... Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt noch besteht ein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB."