Fenster
In der Teilungserklärung einer WEG ist geregelt, dass sämtliche Fenster des Hauses zum Sondereigentum gehören. Die uns bekannte Rechtsprechung ist in diesem Falle für uns nicht ganz eindeutig.(Es handelt sich nicht um in Innen- und Aussenfenster trennbare Fenster)Zudem habenin einer ordentlichen Eigentümerversammlung 2002 die damaligen Eigentümer einstimmig (100% aller Eigen-tümer)beschlossen, dass die Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören.