Wem gehört Heizöl bei ETW-Verkauf?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Kaufpreis noch nicht überwiesen, d.h. wir sind derzeit noch Besitzer und Eigentümer. ... Das frische Öl wird dann über die Warmwasserzählerstände abgerechnet und direkt (wie auch alle anderen anfallenden Kosten) von den beiden Eigentümern bezahlt, da es in der Eigentümergemeinschaft keine Rücklagen gibt. ... Ebenso wurde es auch bei unserem Kauf gehandhabt, d.h. wir haben den Ölanteil unserer Wohnung nachweislich dem Vorbesitzer abgelöst.