Stille Gesellschaft-Einlagenrückforderung-wichtiger Grund
vom 10.2.2010
36 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Vorab meine Fragen: Ist dieser Vertrag gültig oder gäbe es Anfechtungspunkte? ... De stille Gesellschafter hat keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen. (3) Der stille Gesellschafter wird nicht Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. ... Der stille Gesellschafter nimmt an den am Tag der Beendigung der Gesellschaft noch schwebenden Geschäften nicht teil.