Nun ist es so, dass mein Finanzamt ein Steuerstrafverfahren gegen mich eingeleitet hat, "weil der Verdacht besteht, dass ich vorsätzlich über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige bzw. unvollständige Angaben gemacht habe und dadurch Einkommenssteuer in Tateinheit mit Solidaritätszuschlag für 2007 und 2008 verkürzt haben." ... Steuersatzes bei der deutschen Steuer als Progressionseinkünfte anzusetzen." ... Ich habe dies aus Unwissenheit nicht bemerkt. - Ich hatte "mein Leben lang" immer einen Steuerberater, damit mir eben so etwas oder andere Schwierigkeiten NICHT passieren. - Mein Steuerberater weißt eine Schuld von sich. - Gegen die Festsetzung meiner nachzuzahlenden Steuern in Höhe von ca. 2.840,- EUR habe ich keinen Einspruch erhoben, da dies "wohl stimmen wird" (Aussage meines Steuerberaters). - Ich möchte die 2.500,- EUR "Strafe" zur Einstellung des Strafverfahrens nicht bezahlen, da ich mir selbst KEINER Schuld, vor allem vorsätzlicher Natur, bewusst bin. - Gegen die Einleitung des Steuerstrafverfahrens habe ich noch eine Einspruchsfrist bis zum 28.06.