Habe Heute ein Brief vom Finanzamt bekommen in der mir die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens eingeleitet wird... nach Steuerstraftat(en): §370 Abs. 1 Nr.1, 25 Abs. 3 EStG, 18 UStG, 25 GewStDV, 52 StGB festgestellt am 22.09.2005... Obwohl ich bemerkt habe wo der Fehler war und sofort, am 18.05.2005, eine selbstanzeige an das Finazamt gesendet habe (per Fax und Brief).. Ich muss dazu sagen das mir dies nur Bekannt wurde aufgrund einer Aussenprüfung (Steuerjahr 2003) in dem ich alle meine Unterlagen an das Finanzamt zusenden sollte, nach Überprüfung der Unterlagen ist mir erst nichts aufgefallen aber nach dem ich auch die Unterlagen von 2004 überprüfte sah ich das ich ausversehen unterlagen von 2003 falsch einsortiert hatte und diese nicht in der 2003 Erklärung berücksichtigt wurden. daraufhin habe ich wie o. g. die Selbstanzeige gemacht und habe sogar den Betrag etwas höher angegeben als es war, seit dem habe ich nichts mehr gehört bis Heute ...