Freelancer, Langzeitreise, kein Wohnsitz im In- und Ausland – Rechnungsform
vom 21.2.2014
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Hintergrund: Ich arbeite als seit mehreren Jahren als freelancer im grafischen Bereich, aufgrund von geringer Einnahmen bis dahin nach der Kleinunternehmer-Regelung. Ab 1.1.2014 hätte/wurde ich aufgrund erhöhter Einnahmen umsatzsteuerpflichtig (sein müssen). Allerdings bin ich seit Sep. 2013 Weltreise in Asien, zeitlich unbegrenzt.