Ausfuhrschein Zoll und digitale Rechnung
vom 15.5.2024
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Da diese jedoch Tax Free nutzen wollen stellen sich bezüglich des Ausfuhrscheins [1] (basierend auf dem Gesetz [3]), den die Kunden beim Zoll vorlegen müssen, folgende Fragen: (1) In [1] ist in der Beispielvorlage am Ende des Dokuments unter Punkt 3 dargelegt, dass statt der Warenbezeichnungen auch eine Rechnugn oder ein Beleg referenziert werden kann ("Wird auf beigefügte Rechnungen oder Kassenzettel verwiesen, muss sich die handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände aus diesen Belegen ergeben."). ... Falls doch, kann der Kunde bevollmächtigt werden seinen Ausfuhrschein ohne Unterschrift unsererseits selbst auszufüllen? ... [1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Merkblaetter/2022-03-15-merkblatt-zur-umsatzsteuerbefreiung-fuer-ausfuhrlieferungen-im-nichtkommerziellen-reiseverkehr-ausfur-abnehmerbescheinigung.pdf?