Aber ich durchbreche halt in den "gewöhnlichen Aufenthalt" über 183 Tage in Deutschland, trotzdem sollte es doch möglich sein NUR in der Schweiz steuern zu zahlen bzw. höchstens die 4.5% Quellensteuer in DE, mit Abzug in der Schweiz... ist doch möglich??? ... Möchte wiederum NUR in der Schweiz steuern zahlen, oder halt höchstens die 4.5% Quellen... 3. ... ZUSAMMENFASSUNG: Am liebsten wäre ich als CH-Einzelfirma 11 Monate in Deutschland und schützte mich gemäss DBA mit nur Steuern in der Schweiz zu zahlen, weil ich ja nur in der Schweiz ansässig bin, und somit die 183 Tage Regel bei mir irrevant ist :-) Bitte um Klärung diese Konfuzius :-)