Unfall in Frankreich - Unvollständiger Schadensersatz
vom 29.6.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Im Dezember letzten Jahres hatte ich einen Unfall in Frankreich - jemand ist mir am Stauende aufgefahren. Die Versicherung (MMA) stellt nicht in Frage, dass ihre Mandantin die alleinige Schuld trägt, behauptet aber, der Gutachter könne aus den eingereichten Photos sehen, dass da bereits ein Vorschaden bestanden habe. Ich sei schon "gegen einen Pfosten oder gegen eine Wand" gefahren.