Sicherung des zukünftigen Erbes für ein „unverwandtes" leibliches Kind
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Bitte von erbrechtserfahrenen RA bearbeiten! Person V ist mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit Vater von einem Baby K. Die Kindsmutter M hat bei der Geburt nur M als Kindsmutter angegeben, somit steht V offiziell nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis zu K.