folgender Sachverhalt,ein Betriebsratmitglied seti 2 jahren im betrieb beschäftigt, plaudert nicht offiziell in seiner funktion als betriebsrat sondern kollegial mit mitarbeitern und sagt dann solche sachen wie: 1.ein geschäftsführer wäre schon längst nicht mehr dabei wenn eine abfindung nicht so teuer wäre und nennt dann mal z.b. eine fiktive summe die nicht der wahrheit entspricht. 2.eine geplante kündigung ist 3 monate verschoben worden und kostet eine summe x die auch keinesfalls stimmt, sondern rein spekulativ ist. 3.geplante kündigungen werden in den nächsten tagen zu gestellt (das gekündigt wird bzw. worden ist ist allgemein bekannt und somit keiner geheimhaltung mehr bedarf, da man ihn darauf angesprochen hat).es betrifft auch herrn x und herrn y.wobei diese namen bekannt waren, da diese herren im aussendienst arbeiten und im feb. schon gekündigt werden sollten, ist dies allgemein bekannt. 4.er seine allgemeine meinung kund tut und solche dinge sagt wie: das verhalten des arbeitgebers erscheint mir wie eine tombolla mal sehen was wir heute machen....ahja, entlassung, oder: warum werden festangestellte entlassen und befristete verträge in unbefristete umgewandelt? ... also zu 4 denke ich das das unter die allgemeine meinungsfreiheit zählt. aber wie seht ihr das mit punkt 1-3 Ich sehe da nur eine eventuelle verunglimpfung der geschäftsleitung, keinesfalls aber eine pflichtverletzung aus dem arbeitsvertrag(verschwiegenheitsklausel) oder aber eine amtspflichtverletzung des betriebsrates, da es alles fiktive zahlen sind die nicht mal im ansatz stimmen. und über einen allgemeinen gedankenaustausch mit fiktiven vorstellungen gibt es bis dato noch keine verschwiegenheitspflicht. was noch anzumerken wäre, ist das dieses mitglied des betriebsrates der unternehmensleitung ein dorn im auge ist, da das mitglied sich stark macht und einsetzt für die mitarbeiter. die frage ob eine weiterbeschäftigung zumutbar wäre, wäre auch interessant. man wirft ihm vor, er habe den betriebsfrieden enorm gestört und seine amtspflichten ebenso wie seine vertraglichen pflichten zur geheimhaltung verletzt, eine weitere zusammenarbeit wäre unzumutbar. der Betriebsrat hat nun die zustimmung abgelehnt und man hat erklärt, das man das zustimmungsersetzungsverfahren einleiten werde. das BR-Mitglied ist bis auf weiteres von der Arbeit frei gestellt worden. des weiteren ist noch anzumerken, das diese vorwürfe von 3 Mitarbeitern aus einer anderen Niederlassung ca 150 km entfernt gemacht protokolliert und unterschrieben wurden. ein gespräch hat dort zwar statt gefunden war aber schon ca. 14 Tage her und der genaue wortlaut ist nicht richtig. man hat auch gesagt, das diese herren ihre aussage beeiden würden. Nach bekannt gabe der verweigerung der Zustimmung hat man dann dem gesammten betriebsrat gegenüber erklärt, das man in einem solchen fall (zustimmungsverweigerung) auch gegen jedes einzelne betriebsratmitglied vorgehen könne und ggfls die herschaften dafür privat haften könnten. nach abschluss des gesprächs wurde der BR gefragt ob es bei der ablehnung der Zustimmung bleiben würde. dies sehe ich als unter druck setzen, bzw. bedrängen des BR zur revidierung seiner verweigerung an. man hat dem zu kündigenden BR-Mitglied ebenfalls gesagt, an seiner stelle wäre man schon längst her gegangen und hätte gesagt: nach dem ganzen theater, geben sie mir summe xy und ich gehe. man hat nun dem zu kündigendem BR-Mitglied nahe gelegt, er möge sich mal übers Wochenende eine abfindungssumme überlegen und dies bis montag mittag 12 uhr mitteilen, ansonsten würde das verfahren eingeleitet. über antworten eurerseits freue ich mich, gruß, mkeoma