mein hausdach war undicht,ein bekannter besorgte dachpappe über die firma für die er manchmal arbeitet.es gab keinen lieferschein oder kaufvertrag mit meiner unterschrift.eineinhalb jahre nach erhalt der ware bekam ich erst die rechnung für selbige.der firma sei erst bei der inventur aufgefallen,daß sie diese vergessen hatten. muss ich die rechnung noch bezahlen bzw. ab wann ist eine rechnung zu spät versandt worden?
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Rechnung
die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Nach eineinhalb Jahren ist daher noch keine Verjährung eingetreten. Sie werden die Rechnung noch bezahlen müssen.
Ich bedaure, keine anderslautende Auskunft geben zu können.