Grundsätzlich sollten Sie das Unternehmen zunächst in Verzug setzen durch eine Mahnung. Andernfalls tritt der Verzug erst einen Monat nach Zugang der Rechnung ein, also erst Anfang November.
In der Mahnung sollten Sie eine kurze Zahlungsfrist von nur einigen Tagen setzen und dann sofort das Mahnverfahren einleiten. Denn nach Ihrer Schilderung muß man davon ausgehen, daß bei dem Unternehmen die Liquiditätslage - vorsichtig gesprochen - angespannt ist, so daß Sie keine unnötige Zeit verlieren sollten. Eventuell wäre auch zu überlegen, ob statt eines Mahnbescheidantrags nicht direkt geklagt werden sollte, damit der Unternehmer nicht durch einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid das Verfahren nur noch weiter in die Länge zieht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverstänlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte