Sehr geehrte Damen und Herren ! Ich habe folgende Frage : Von 1991-2005 war ich selbstständiger Handelsvertreter und verkaufte Versicherungen. Aus dieser Zeit stammen Provisionsrückstände bei einzelnen Vertragspartnern wegen denen mir die Anbindungen seinerzeit gekündigt wurden und diese offenen Forderungen der AVAD gemeldet wurden.Im Jahr 2004 stellte ich Insolvenzantrag und das Insolvenzverfahren endete am 07.07.2010 mit einer Restschuldbefreiung.Es sind quasi alle Schulden vor dem 07.07.2004 nicht mehr durchsetzbar. Nun die Frage : Wird mein Negativeintrag bei der AVAD demzufolge auch gelöscht, da ja nichts mehr durchsetzbar ist und die Schulden durch Restschuldbefreiung erloschen sind ? Ist die Löschung auf Antrag möglich durch Übersendung des Urteils über Restschuldbefreiung ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:
Der Negativeintrag bei der AVAD erfolgt mit Schadeneintritt bei der betroffenen Gesellschaft.
Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Eintragungsfristen bei der AVAD. Tatsächlich speichert die AVAD entsprechende Daten für die Dauer von 4 Jahren.
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Rückforderungsansprüche aus erhaltenen Provisionen vor dem Jahre 2004 liegen. Insoweit erfolgte eine Löschung der Eintragungen für die betroffenen Gesellschaften jeweils 4 Jahre nach Eintragung.
Sie sollten daher eine Selbstauskunft bei der AVAD einholen. Sollten dort noch Eintragungen vorhanden sein, müssten Sie die Löschung derselben aufgrund von Zeitablauf begehren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier Fachanwalt für Familienrecht