Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Wenn die Immobilie im Miteigentum der drei Geschwister liegt, dann kann der Verkauf nur unter Zustimmung aller Eigentümer erfolgen. Allerdings kann der eine Bruder zum Verkauf durch Teilungsversteigerung gezwungen werden. Wenn Sie dann das Haus erwerben und als Eigentümer im Grundbuch stehen, hat er keine Möglichkeit, das Haus zu besetzen.
2.Es kann aber passieren, dass er sich weigert, das Haus zu verlassen und Sie im Wege der Räumungsklage ihn zum Auszug zwingen müssten, was natürlich wieder eine Zeit dauert (zwischen 6 bis 12 Monate).
3.Da sich bereits jetzt abzeichnet, dass es beim Verkauf des Hauses und der Inbesitznahme durch Sie Probleme geben kann, würde ich einen solchen Kauf nicht unbedingt empfehlen. Wenn Sie allerdings kein Problem damit haben, dass es bei Kauf Schwierigkeiten gibt und Sie aber dann eine sehr gute Immobilie zu einem guten Preis erworben haben, kann es sich natürlich lohnen.
Letztendlich müssen Sie das anhand der vorliegenden Umstände und Ihrer Interessen entscheiden. Ich persönlich würde von so einem Kauf die Finger lassen, da man die Auseinandersetzungen nicht absehen kann.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
www.anwaeltin-heussen.de
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