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immobilienkauf - ratsam oder nicht

20. Juli 2005 09:31 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Ich bin an einer Immobilie interessiert. Diese wird durch einen Makler angeboten. Jedoch konnte ich das Haus noch nicht besichtigen, weil der Mann, der im Haus wohnt, sein Elternhaus nicht verlieren will. Die Eltern sind bereits gestorben. Die beiden anderen Geschwister, die nicht im Haus wohnen, wollen das Objekt aber veräußern. Der Bewohner erzählt den Interessenten Horrorgeschichten über das Objekt, um sie abzuschrecken und verweigert Besichtigungstermine. Es kommt noch hinzu, dass der Bewohner zahlungsunfähig ist und eine Menge Schulden hat. Die Gläubiger sind natürlich auch am Verkauf interessiert. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Bewohner, einen Verkauf hinauszuzögern oder sogar zu vereiteln? Wenn es zum Verkauf kommen sollte, welche Möglichkeiten hat er dann, um das Objekt zu besetzen, so dass der neue Eigentümer nicht einziehen kann? Würden Sie von dem Kauf einer Immobilie unter diesen Bedingungen abraten?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:

1.Wenn die Immobilie im Miteigentum der drei Geschwister liegt, dann kann der Verkauf nur unter Zustimmung aller Eigentümer erfolgen. Allerdings kann der eine Bruder zum Verkauf durch Teilungsversteigerung gezwungen werden. Wenn Sie dann das Haus erwerben und als Eigentümer im Grundbuch stehen, hat er keine Möglichkeit, das Haus zu besetzen.

2.Es kann aber passieren, dass er sich weigert, das Haus zu verlassen und Sie im Wege der Räumungsklage ihn zum Auszug zwingen müssten, was natürlich wieder eine Zeit dauert (zwischen 6 bis 12 Monate).

3.Da sich bereits jetzt abzeichnet, dass es beim Verkauf des Hauses und der Inbesitznahme durch Sie Probleme geben kann, würde ich einen solchen Kauf nicht unbedingt empfehlen. Wenn Sie allerdings kein Problem damit haben, dass es bei Kauf Schwierigkeiten gibt und Sie aber dann eine sehr gute Immobilie zu einem guten Preis erworben haben, kann es sich natürlich lohnen.

Letztendlich müssen Sie das anhand der vorliegenden Umstände und Ihrer Interessen entscheiden. Ich persönlich würde von so einem Kauf die Finger lassen, da man die Auseinandersetzungen nicht absehen kann.

Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin

www.anwaeltin-heussen.de

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