Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann dieses neu angefordert werden, da es nicht um die Fahreignung geht, sondern um die Frage der Eignung und Zuverlässigkeit hinsichtlich Jagdtätigkeiten, was zu unterscheiden ist.
Das heißt aber nicht, dass nicht auch die Ergebnisse im Rahmen der MPU dabei positiv Berücksichtigung finden müssen, denn das muss hier schon mit in die neue Begutachtung mit einbezogen werden.
Die Frage der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit ist also ein andere, auch wenn der Grund - Alkohol - ein- und derselbe sein mag.
Zudem ist zu beachten, dass das erste Gutachten schon über drei Jahre her ist.
Ggf. wäre aber deshalb die Frage zu stellen, ob jetzt die Anordnung nach dieser Zeitspanne durch die Jagdbehörde rechtens ist, was neu geprüft werden müsste.
Hier lohnt sich ggf. die Einschaltung eines (Fach-)Anwalts für Verwaltungsrecht.
Aber vom Grundsatz her kann ein neues Gutachten angefordert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg