Sehr geehrte Ratsuchende,
wie Sie bereits richtig feststellen, ist Lärm durch spielende Kinder, gerade wenn sie noch klein sind, eher hinzunehmen, als andere Lärmquellen.
In den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie von 22 Uhr bis 7 Uhr und natürlich Sonn- und Feiertags haben die Eltern jedoch in der Regel dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder soweit als möglich niemanden stören, insbesondere nicht durch Spielen und Toben im Hof.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es Kindern unter 12 Jahren nicht verboten werden kann, in der Mittagszeit oder auch Sonntags den Spielplatz zu benutzen. Die Eltern haben aber dafür zu sorgen, dass sich der dadurch verursachte "Krach" in Maßen hält. Wirklich Tabu für Lärm durch spielende Kinder sind in jedem Fall die Nachtruhezeiten und ggf. Feiertage.
Werden die Nachbarn durch spielende Kinder im Hof unzumutbar belästigt, können sie von den Eltern oder aber auch dem Vermieter Unterlassung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
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