Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage.
Diese Frage berührt das sogenannte Melderecht, daß ein Opfer des Föderalismus ist. Demenstprechend ist es für die vollständige Beantwortung notwendig zu wissen, in welchem Bundesland Ihre Nebenwohnung gelegen war.
Ohne diese Angaben kann ich die Beantwortung nur anhand des Bundesrahmengesetzes und anhand des hessischen Gesetzes (als Beispiel) geben.
Danach haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Diese Geldbuße wird von der Stadtverwaltung verhängt, die auch Ihre Abmeldung von Amts wegen verfügt hat. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Behörde, d.h. es kann eine Geldbuße verhängt werden, muß aber nicht.
Da (zumindest in Hessen) am Orte Ihrer Hauptwohnung auch Ihre Nebenwohnung erfaßt wird, ist es möglich, daß das Einwohnermeldeamt am Orte Ihrer Hauptwohnung von der Abmeldung der Nebenwohnung erfährt. Es wäre ratsam (zumindest nicht verkehrt), das Einwohnermeldeamt am Orte Ihrer Hauptwohnung kurz per Telefon über die Situation in Kenntnis zu setzen und eine Berichtigung der Meldedaten am Orte Ihrer Hauptwohnung zu beantragen.
Außer der möglichen Geldbuße hat dies lediglich die Konsequenz, daß Sie am Ort Ihrer Nebenwohnung nicht mehr mit zweitem Wohnsitz gemeldet sind. (Das Meldewesen hat einen eher bürokratischen Zweck und für die Akten ist es wichtig, ob man gemeldet ist oder nicht.)
Kontrolliert wird die Einhaltung des Melderechts nicht direkt. Es passiert eher indirekt z.B. bei Beantragung einer Lohnsteuerkarte, eines Personalausweises etc.. In Ihrem Falle (ich gehe davon aus, daß Sie die Wohnung aufgegeben haben) vermute ich, daß sich jemand Anderes in Ihrer ehemaligen Wohnung angemeldet hat und die Stadtverwaltung daran bemerkte, daß Sie dort nicht mehr wohnten.
Vielleicht könnten Sie im Rahmen der kostenlosen Nachfrage kurz mitteilen, in welchem Bundesland sich die Nebenwohnung befand und ob Sie diese noch zu Ihrer Verfügung haben bzw. ob die Mitteilung der Statdverwaltung irgendwelche Angaben bezüglich Rechtsfolgen oder Ordnungswidrigkeiten o.ä. enthält.
Bitte benutzen Sie auch bei sonstigen Nachfragen die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
einen schönen guten morgen,
die nebenwohnung befand sich in baden-württemberg, ebenfalls die hauptwohnung. jedoch zwei verschiedene städte.
vielen dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Zusatzinformation.
Das baden-württembergische Recht hat in diesem Punkt identische Regelungen wie das hessische. Die oben gemachten Aussagen gelten damit auch für Ihre Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber