Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass Sie durch eine Anzeige weder ein Iphone mit Apps noch Ihre Geld bekommen, ja möglicherweise sogar Gefahr laufen, dass das Gerät beschlagnahmt wird.
Diese Vorgehensweise bringt Sie also nicht weiter.
In zivilrechtlicher Hinsicht haben Sie Anspruch auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln, vgl. § 433 BGB
.
Wenn die Apps und deren Nutzung an eine Lizenz gebunden sind, und Sie diese Lizenz nicht mit übertragen bekommen, liegt ein Mangel vor, der Ihnen nach § 437 BGB
einen Anspruch auf Nacherfüllung gibt.
Im Zuge dieses Anspruches können Sie die Lizenzen selber besorgen und vom Verkäufer das dafür notwendige Geld, wahrscheinlich die 95.- € verlangen.
Das Ganze muss aber auf zivilrechtlichem Weg erfolgen und kann nicht durch eine Strafanzeige erreicht werden. Der von Ihnen vorgesehene Weg ist daher nicht zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
guten Morgen,
können Sie sich die Ebay Auktion einmal anschauen?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250586922252&ssPageName=STRK:MEWNX:IT
Ich habe das Handy per paypal gezahlt. Wäre es möglich die 95 Euro per paypal zurück zu fordern ?
Ich müsste ja die Programme löschen, da ich mich selbst sonst strafbar machen würde.
Nein, Sie können die Zahlung über Paypal nicht zurückbuchen lassen, sondern müssen den zivilrechtlichen Weg gegen den Verkäufer gehen.
Ob Sie Proramme löschen müssen, ist eine Frage der jeweiligen Lizenzen.
Was genau verkauft werden sollte, ergibt sich aus dem Auktionspunkt "Lieferumfang".
Mit freundlichen Grüßen