Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn es Streit um die Eigentümerstellung gibt, können Sie zwar mit den Rechnungen beweisen, dass Sie die Gegenstände gekauft haben. Da sie sich in der Wohnung Ihres Freundes befinden und auch nach Ihrem Vortrag vereinbart ist, dass er sie Ihnen bezahlt, spricht einiges dafür, dass eine Übereignung an ihn stattgefunden hat. Handelte es sich nur um eine Leihe, müsste er keine Raten zahlen.
Letztendlich handelt es sich wohl um zwei Absprachen: Sie haben ihm die Gegenstände übereignet - das können Sie kaum bestreiten, wenn Sie auf die vereinbarte Ratenzahlung verweisen - und er soll Raten zahlen. Hierüber gibt es aber keinen Beweis, es sei denn, Sie können einen zeugen benennen, der diese Absprache bestätigen kann.
Wenn Ihr Freund sich weigert, die Ratenzahnlungsvereinbarung auch schriftlich zu treffen, dürfte es schwierig für Sie werden, diese Vereinbarung zu beweisen und damit die Raten einzufordern.
Ob er mit der Behauptung einer Schenkung den Prozess gewinnen könnte, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Da es aber keine Beweise für ein Enders lautende Absprache gibt und die Gegenstände mit Ihrem Einverständnis in seiner Wohnung sind, besteht für Sie zumindest ein hohes Risiko.
Dasselbe gilt für die Behauptung, Sie wollten sich die Kosten teilen. Hätte es eine solche Absprache gegeben, wäre sie grundsätzlich bindend. Etwas anderes gilt möglicherweise, wenn die Trennung unmittelbar nach der Anschaffung erfolgt. Aber auch dies ist eine Wertungsfrage.
Wenn Ihr Freund alles zurückgeben will, entspricht dies der „Beweislage" der Rechnungen. Sie müssten beweisen, dass eine Zahlung durch ihn vereinbart war (s. o.).
Eine Schadensersatzpflicht allein für die Abnutzung sehe ich nicht, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zerstörung kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein.
Auch bezüglich der Stornokosten stellt sich die Frage, was vereinbart war und wie es zur Stornierung kam. Wenn Sie sich trennen und daraufhin die Reise stornieren, sehe ich Ihren Freund hier nicht in der Pflicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte