Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

bezahlte und überlassene Einrichtungsgegenstände für die Wohnung des Partners

14. Juni 2019 19:01 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Hallo,

mein Freund und ich wohnen jeder in seiner eigenen Wohnung, jeder wirtschaftet für sich, es besteht also KEINE Lebensgemeinschaft im klassischen Sinne. Wir besuchen uns gegenseitig und übernachten dann beim jeweils anderen (1,2, max. 3 mal pro Woche)

Da es meinem Freund finanziell nicht sehr gut geht und in seiner Wohnung doch ein erheblicher "Investitionsstau" bestanden hat, haben wir im Interesse eines gemütlicheren Beisammenseins gemeinschaftlich beschlossen, dieses zu ändern. Da ich die finanziellen Möglichkeiten besitze, habe ich im Laufe eines Jahres eine Reihe von Einrichtungsgegenständen für die Wohnung meines Freundes bezahlt (alle Rechnungen lauten auf meinen Namen, alles wurde per Überweisung von meinem Bankkonto bezahlt) zum Beispiel einen neuen TV, ein neues Bett, eine Wohnzimmercouch, etc.
Mündlich haben wir vereinbart, dass mein Freund sobald es ihm finanziell besser geht (voraussichtlich ab Frühling 2020) anfängt, mir die Sachen in Raten zu bezahlen.

a) Wie verhält es sich jetzt im Falle einer möglichen Trennung, wer müsste was beweisen bzw. vor Gericht glaubhaft machen. Habe ich das Recht, nach der Trennung auf eine schriftliche Vereinbarung bzw. Schuldanerkenntnis von meinem Freund zu bestehen? Was, wenn dieser sich weigert?

Wie würde es sich verhalten, wenn mein Freund behaupten würde, wir hätten folgendes mündlich vereinbart...
b) ich ihm sämtliche Sachen zu 100% geschenkt habe, da er diese ja eigentlich gar nicht gewollt hat, weil er sie sich gar nicht leisten könnte und ich sie ihm ja quasi aufgedrängelt habe
c) ich zugesagt hätte, mich an den Einrichtungsgegenständen, die wir zusammen "abnutzen", wie zum Beispiel Bett, Couch etc. auch zu 50% zu beteiligen und deshalb auf die Rückzahlung der Anschaffungskosten in Höhe von 50% verzichten werde. Wenn ich so eine Zusage gegeben hätte, natürlich im guten Glauben einer andauernden Beziehung, wäre ich dann auch im Falle einer Trennung daran gebunden?

d) Wie verhält es sich, wenn mein Freund sich dazu entschließt, mir einfach alle oder einige Gegenstände auszuhändigen, damit er diese nicht mehr bezahlen muss. Ich brauche aber keinen TV, Couch, Bett etc. Wenn ich diese Sachen dann versuche zu verkaufen und mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht (Differenz zwischen Neupreis und erzieltem Verkaufspreis, manche Sachen sind vielleicht auch nicht zu verkaufen) muss er mir diesen Schaden ersetzen?

e) Wie verhält es sich bei Stornokosten einer zusammen geplanten Reise, kann ich die Hälfte der Stornokosten einfordern... ich bin Vertragspartner, habe den Vertrag unterschrieben und die Vorauszahlung bezahlt. Mein Freund steht als Mitreisender im Vertrag. Muss ich auch beweisen bzw. glaubhaft machen, dass ich die Reise nur "vorfinanziert" hätte und wir uns die Kosten dafür teilen wollten? (auch Rückzahlung in Raten ab Frühling/2020)

Vielen Dank für eine Antwort.

Sehr geehrte Fragestellerin,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wenn es Streit um die Eigentümerstellung gibt, können Sie zwar mit den Rechnungen beweisen, dass Sie die Gegenstände gekauft haben. Da sie sich in der Wohnung Ihres Freundes befinden und auch nach Ihrem Vortrag vereinbart ist, dass er sie Ihnen bezahlt, spricht einiges dafür, dass eine Übereignung an ihn stattgefunden hat. Handelte es sich nur um eine Leihe, müsste er keine Raten zahlen.


Letztendlich handelt es sich wohl um zwei Absprachen: Sie haben ihm die Gegenstände übereignet - das können Sie kaum bestreiten, wenn Sie auf die vereinbarte Ratenzahlung verweisen - und er soll Raten zahlen. Hierüber gibt es aber keinen Beweis, es sei denn, Sie können einen zeugen benennen, der diese Absprache bestätigen kann.

Wenn Ihr Freund sich weigert, die Ratenzahnlungsvereinbarung auch schriftlich zu treffen, dürfte es schwierig für Sie werden, diese Vereinbarung zu beweisen und damit die Raten einzufordern.

Ob er mit der Behauptung einer Schenkung den Prozess gewinnen könnte, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Da es aber keine Beweise für ein Enders lautende Absprache gibt und die Gegenstände mit Ihrem Einverständnis in seiner Wohnung sind, besteht für Sie zumindest ein hohes Risiko.

Dasselbe gilt für die Behauptung, Sie wollten sich die Kosten teilen. Hätte es eine solche Absprache gegeben, wäre sie grundsätzlich bindend. Etwas anderes gilt möglicherweise, wenn die Trennung unmittelbar nach der Anschaffung erfolgt. Aber auch dies ist eine Wertungsfrage.

Wenn Ihr Freund alles zurückgeben will, entspricht dies der „Beweislage" der Rechnungen. Sie müssten beweisen, dass eine Zahlung durch ihn vereinbart war (s. o.).

Eine Schadensersatzpflicht allein für die Abnutzung sehe ich nicht, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zerstörung kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein.

Auch bezüglich der Stornokosten stellt sich die Frage, was vereinbart war und wie es zur Stornierung kam. Wenn Sie sich trennen und daraufhin die Reise stornieren, sehe ich Ihren Freund hier nicht in der Pflicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER