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berechtige Rückforderungen bei Hilfe zur Pflege, bei Heim oder Pflegeperson

| 9. Januar 2025 18:27 |
Preis: 50,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein Amt hat im Rahmen der Hilfe zur Pflege für eine Pflegeperson Leistungen an ein Pflegeheim ausgezahlt. Eine direkte Auszahlung an die Pflegeperson hat sie abgelehnt.

Nachdem die Pflegeperson Liquidität oberhalb des Schonvermögens erhalten hat ist berechtigt eine Rückforderung des Amtes zu erwarten.
Wer ist Schuldner, bzw. bei wem wird versucht die Gelder einzutreiben. Bei dem Heim oder der Pflegeperson? Oder gesamtschuldnerische Haftung

9. Januar 2025 | 19:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Frage, wer der Schuldner ist, hängt von der rechtlichen Grundlage der Zahlung und der Rückforderung ab. Im Regelfall gilt Folgendes:
Das Amt zahlt die Leistungen, um den Bedarf der Pflegeperson zu decken. Wenn die Pflegeperson später über Einkommen oder Vermögen verfügt, das den gesetzlichen Schonbetrag übersteigt, entsteht ein Rückforderungsanspruch gegen die Pflegeperson gemäß § 45 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts).
Die Pflegeperson ist der primäre Schuldner, da sie die Anspruchsberechtigte für die Hilfeleistung war.

Die Pflegeperson ist diejenige, für die die Leistungen der Hilfe zur Pflege bewilligt und erbracht wurden. Selbst wenn die Zahlungen direkt an das Pflegeheim erfolgt sind, geschieht dies im Namen und für Rechnung der Pflegeperson, da diese die eigentliche Anspruchsberechtigte ist. Dies ergibt sich aus den rechtlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches

Eine gesamtschuldnerische Haftung scheidet insgesamt aus.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Bewertung des Fragestellers 10. Januar 2025 | 12:47

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Januar 2025
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