ich habe vor etwa zwei monaten einen anhörungsbogen als beschuldigte bekommen
habe mich geäussert und den geschuldeten betrag an den Geschädigten gezahlt
was könnte jetzt noch passieren und handelt es sich jetzt nur um diesen einen fall
nachdem Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt und sich geäußert haben, sind folgende Entscheidungen möglich.
Sollten Sie den Vorwurf vollumfänglich zugegeben haben und den Betrag an den Geschädigten gezahlt haben, könnte das Verfahren gegen Zahlungen einer Geldauflage eingestellt werden. Diese Möglichkeit ist aber nur dann gegeben, wenn nach den Umständen Tat nur von einem geringen Vorwurf auszugehen ist.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie im Strafbefehlsverfahren verurteilt werden oder dass Anklage gegen Sie erhoben wird.
Welche dieser genannten Möglichkeiten in Ihrem Fall wahrscheinlich ist, kann aber erst nach einer Akteneinsicht beurteilt werden. Diese Akteneinsicht kann über unser Büro erfolgen. Sie können sich dewegen gerne direkt mit mir in Verbindung setzen.
Nach erhaltener Akteneinsicht kann genauer eingeschätzt werden, welche Möglichkeit in Betracht kommt. Das wird unter anderem auch davon abhängig sein, ob es sich nur um einen Vorwurf handelt und ob bereits Voreintragungen vorhanden sind. Zudem werden auch die weiteren Umstände eine wesentliche Rolle spielen.
Ohne diese notwendige Akteneinsicht ist eine genauere Einschätzung leider nicht möglich.