Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

aNzeige wegen weitere arten des warenbetruges zum nachteil svh24

6. November 2012 08:06 |
Preis: 57€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

ich habe vor etwa zwei monaten einen anhörungsbogen als beschuldigte bekommen
habe mich geäussert und den geschuldeten betrag an den Geschädigten gezahlt

was könnte jetzt noch passieren und handelt es sich jetzt nur um diesen einen fall

6. November 2012 | 08:43

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

nachdem Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt und sich geäußert haben, sind folgende Entscheidungen möglich.

Sollten Sie den Vorwurf vollumfänglich zugegeben haben und den Betrag an den Geschädigten gezahlt haben, könnte das Verfahren gegen Zahlungen einer Geldauflage eingestellt werden. Diese Möglichkeit ist aber nur dann gegeben, wenn nach den Umständen Tat nur von einem geringen Vorwurf auszugehen ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie im Strafbefehlsverfahren verurteilt werden oder dass Anklage gegen Sie erhoben wird.

Welche dieser genannten Möglichkeiten in Ihrem Fall wahrscheinlich ist, kann aber erst nach einer Akteneinsicht beurteilt werden. Diese Akteneinsicht kann über unser Büro erfolgen. Sie können sich dewegen gerne direkt mit mir in Verbindung setzen.

Nach erhaltener Akteneinsicht kann genauer eingeschätzt werden, welche Möglichkeit in Betracht kommt. Das wird unter anderem auch davon abhängig sein, ob es sich nur um einen Vorwurf handelt und ob bereits Voreintragungen vorhanden sind. Zudem werden auch die weiteren Umstände eine wesentliche Rolle spielen.

Ohne diese notwendige Akteneinsicht ist eine genauere Einschätzung leider nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER