Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Akteneinsicht ohne weitere Tätigkeit wäre als eine andere, in vorausgegangenen Nummern des VV-RVG nicht genannte Beistandshandlung zu bewerten, die ja nach Aufwand mit 33,00€ bis 319,00€ zu bewerten wäre oder ein "anderer" Antrag zu werten (gem. 4302 Ziff. 2 od. 3)
Neben der Verfahrensgebühr (126,00 €) käme die gesetzliche
Auslagenpauschale für Telekommunikation und Post gem. Nr. 7002 RVG (20,00 €) und 19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (27,74 €) dazu.
Das Anfertigen von den Kopien beträgt 0,50€ pro Seite (50 Stk.)
danach 0,15€ (Nr. 7000 RVG).
Das ist natürlich nicht im Voraus kalkulierbar.
Sie könnten nach Akteneinsicht auch andere Anwälte den Fall übergeben.
Senden Sie mir bitte Ihre Daten per eMail, sofern Sie wünschen, dass ich für Sie tätig werde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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