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Zweitschrift der Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug

17. Januar 2025 08:56 |
Preis: 50,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich habe im 11/2024 ein zulassungsfreies Fahrzeug (Mokick= Hersteller SWM, BJ 1981) gekauft, mit dem ehemaligen Eigentümer (Privatperson) wurde ein Kaufvertrag geschlossen, darin ist beschrieben, dass der Verkäufer das Mokick abgemeldet übergibt und es sich um ein Import handelt. Es wurde mir eine Betriebserlaubnis als Zweitschrift mitgegeben, das Original gäbe es nicht mehr meinte er zu mir.

Das Gutachten (als Zweitschrift) des TÜV zum Erhalt einer Einzelgenehmigung musste noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, dann handelt es sich um eine gültige Betriebserlaubnis.

Als ich auf der Zulassungsstelle war, meinte die Leiterin zu mir, es ist mit der Zweitschrift der Betriebserlaubnis keine Zulassung (Abstempelung) möglich, es wird vom Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung benötigt, um nachzuweisen, dass die Originale Betriebserlaubnis verschollen ist.

Nun habe ich mit dem Verkäufer telefoniert, er weigert sich. Er hätte das Mokick mit einer gültigen Betriebserlaubnis und nach gültigem Recht verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Mir kommt das ein wenig wie arglistige Täuschung vor.

Nun meine Frage - wie bekomme ich eine gültige Betriebserlaubnis für das Mokick?
Wäre die Option möglich, ein neues Gutachten bei der Dekra zu erstellen, oder den Verkäufer auf Vertragserfüllung hinzuweisen? Oder eine andere Lösung?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

17. Januar 2025 | 10:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Um eine gültige Betriebserlaubnis für Ihr Mokick zu erhalten, gibt es mehrere Optionen, die Sie in Betracht ziehen können:

1. Eidesstattliche Versicherung des Verkäufers: Die Zulassungsstelle hat Ihnen mitgeteilt, dass eine eidesstattliche Versicherung des Verkäufers erforderlich ist, um zu bestätigen, dass die Original-Betriebserlaubnis verloren gegangen ist. Dies ist ein üblicher Vorgang, um die Ausstellung einer Zweitschrift zu legitimieren. Da sich der Verkäufer weigert, diese Versicherung abzugeben, könnte es schwierig sein, diesen Weg zu verfolgen, es sei denn, Sie können ihn rechtlich dazu zwingen, s. u.

2. Neues Gutachten bei der Dekra oder TÜV: Sie können in Erwägung ziehen, ein neues Gutachten bei der Dekra oder dem TÜV erstellen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass das Fahrzeug erneut geprüft wird, um eine neue Betriebserlaubnis zu erhalten. Dies ist oft eine praktikable Lösung, wenn die Originaldokumente nicht verfügbar sind und der Verkäufer nicht kooperiert.
Die Kosten müsste aber der Verkäufer Ihnen erstatten.

3. Vertragserfüllung durch den Verkäufer: Sie könnten den Verkäufer auf Vertragserfüllung hinweisen, insbesondere wenn Sie der Meinung sind, dass er Ihnen das Mokick mit einer gültigen Betriebserlaubnis hätte übergeben müssen - davon gehe ich aus. Da er jedoch jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat, könnte dies rechtlich schwierig durchzusetzen sein, es sei denn, Sie können nachweisen, dass er Sie arglistig getäuscht hat. Der Verdacht liegt durchaus nahe.

4. Rechtliche Schritte wegen arglistiger Täuschung: Da der Verdacht besteht, dass der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat, könnten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Dies würde jedoch erfordern, dass Sie nachweisen können, dass der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht hat, um den Verkauf abzuschließen.

In jedem Fall wäre es ratsam, die Möglichkeit eines neuen Gutachtens zu prüfen, da dies oft der schnellste Weg ist, um eine gültige Betriebserlaubnis zu erhalten, insbesondere wenn der Verkäufer nicht kooperiert.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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