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Zwei Zweitwohnungen

12. August 2011 23:22 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Guten Abend,

wir vermieten Zimmer an Monteure, meist für kürzere Zeit . Seit 2 Jahren habe wir in unserer Stadt eine Wohnung dafür angemietet. Diese ist als Zweitwohnung auf mich angemeldet. Nun haben wir eine weitere Wohnung im gleichen Haus angemietet, um auch hier die Wohnung zwischen zu vermieten.
Wie sieht es Rechtlich aus. Wie muss ich diese weitere Wohnung anmelden?
Steuerlich läuft die Vermietung über meinen Mann, welcher durch unsere Solaranlage Steuerpflichtig auf alle Einnahmen ist.

Muss ich die zweite Wohnung auch bei der Stadt anmelden ?Auf meinen Mann, oder besser wieder auf mich ? Bin nicht berufstätig und bei der Krankenkasse über meinen Mann versichert.

Auf was müssen wir bei der Anmeldung bei der Stadt , mit zwei Wohnung beachten ?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für die Anfrage via frag-einen-anwalt . Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte ich die Frage weiter wie folgt:

1. Nach allgemeiner Definition ist ein "Gewerbe" jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

a. Wenn also mit der Untervermietung Gewinne erzielt werden, so muss das Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt) angemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Untervermietung haupt - oder nur nebenberuflich ausgeübt wird.

b. Liegen die Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit über 4.380,- Euro im Jahr (365 Euro im Monat), so bestünde kein Anspruch auf Familienversicherung.

2. Sie sprechen an, dass Ihr Mann wegen der Solaranlage bereits ein Gewerbe angemeldet hat. Deshalb bietet es sich vorliegend wohl an, die gewerbliche Tätigkeit "Untervermietung an Monteure" auch auf den Namen Ihres Mannes anzumelden.

a. Hinsichtlich der Steuern sollte sich die Anmeldung auf den Namen Ihres Mannes nicht negativ/unterschiedlich auswirken, da im Rahmen des sogen. Splittingverfahrens ohnehin die Einkünfte beider Ehegatten zusammengezählt und anschließend nach Abzug aller steuerlich abzugsfähigen Posten halbiert werden.

3. Das Formular zur Gewerbeanmeldung erhalten Sie direkt beim Gewerbeamt. Besondere Zulassungsvoraussetzungen gilt es bei der Anmeldung des hier beschriebenen Gewerbes nicht zu beachten. Allerdings sollte darauf Acht geben werden, dass in Ihrem Mietvertrag die Untervermietung gestattet ist.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

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