Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie riskieren tatsächlich ihre volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie täglich mehr als 3 Stunden arbeiten. Unter der 15 Stunden Grenze in der Woche müssen Sie jedenfalls zwingend bleiben, sonst riskieren Sie die Aufhebung des vollen Erwerbsminderungsbescheides.
Was die Überschreitung der 3 Stunden betrifft, so ist das eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters bei der Rentenkasse. Er kann es durchgehen lassen, wenn Sie gut argumentieren, dass Sie bei 2 oder 3 mal 5 Stunden arbeiten, dann ja genügend Erholungszeit und Regenerationszeit in der Woche haben, ansonsten eben ja 5 Tage unterwegs sind auch bei 3 Stunden täglicher Arbeitszeit. Das kann ja durchaus viel anstrengender sein mit täglicher Anfahrt zur Betriebsstätte.
Ihr Rententräger kann Ihr Leistungsvermögen auch durch den Sozialmedizinischen Dienst überprüfen lassen. Kommt der dann zu dem Schluss, dass Sie auch jeden Tag 5 Stunden in der Woche (wieder) arbeiten können, riskieren Sie eine Aufhebung des vollen Erwerbsminderungsbescheides.
Als Anwalt kann ich nur den sichersten Weg raten, also besser nicht 3 Stunden tägliche Arbeitszeit überschreiten. Es sei denn Sie haben die Zustimmung ihres für Sie zuständigen Sachbearbeiters, dass er die Überschreitung akzeptiert (aufgrund des Erholungspotentials an den anderen Tagen dann).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.
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