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Zigaretten per Post aus einem EU Land - Post vom Zoll

14. Juni 2013 10:50 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe zwar bereits eine Antwort aber leider kann ich keine kostenlose Nachfrage stellen.

Meine Mutter hat mir 4 Stangen Zigaretten aus Polen per Post geschickt. Als Geschenk. Legal in Polen erworben. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Zoll erhalten, dass die Zigaretten beim Zoll sind/ beschlagnahmt. Mehr steht im Brief nicht. Ich habe dort angerufen, die meinten der Absender erhält einen Steuerbescheid/Nachzahlung in Höhe von 40 Eur pro Karton. Zigaretten werden vernichtet. Das wars.

Meine Frage:
Kommt die Post in Polen auf Deutsch von deutschen Behörden an oder vom polnischen Zoll?

Wie hoch wird die zusätzliche mögliche Strafe zu der Steuernachzahlung sein?

Wenn man ein Bußgeld bekommt, also keine Vorstrafe, wie lange wird es beim Zoll eingetragen? Werden die das für immer sehen können dass ich mal gegen das Tabaksteuergesetz verstoßen habe bzgl. eventueller Wiederholung in der Zukunft?

19. Juni 2013 | 09:51

Antwort

von


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67663 Kaiserslautern
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Sehr geehrter Fragender,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes. Jedoch muss ich Sie darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine erste rechtliche Orientierung handelt. Verbindliche Rechtsberatung ist nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

1) Frage: Ob hier überhaupt Post nach Polen geht ist meiner Meinung nach fraglich. Vielmehr wird es so sein, dass nur Sie Post bekommen. Diese bekommen Sie von deutschen Behörden und demnach auf deutsch.

2) Hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Strafe wäre es sehr unseriös Ihnen hier eine konkrete Zahl zu nennen. Dafür benötige ich Akteneinsicht. Dazu kommen auch noch andere Faktoren, wie bedeutend die Ordnungswidrigkeit war, ob Sie kooperativ waren, etc. In der Regel liegt das Bußgeld bei solchen Sachen im Bereich von mehreren 100 Euro.

3) In das Bundeszentralregister werden Bußgelder nicht eingetragen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Adam
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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